Die Kosten einer Psychotherapie sind für viele Menschen nicht unerheblich. Gemeinsam mit Ihnen werde ich mich im Rahmen eines Erstgesprächs darum bemühen, eine leistbare Möglichkeit für Sie zu finden.
Das Honorar einer Behandlungseinheit (50 min) beträgt derzeit 105.- Euro. Es ist möglich, eine Bezuschussung der jeweiligen Krankenversicherung zu beantragen. Für die Bewilligung der ersten 10 Stunden benötigen Sie eine Freigabe zur Psychotherapie vom Hausarzt. Das Formular dazu erhalten Sie von mir im Rahmen des Erstgesprächs. Nach den ersten 10 Stunden und dem Stellen einer krankheitswertigen Diagnose nach dem Diagnosemanual ICD-10 kann ich für Sie einen Antrag auf Fortführung der Psychotherapie stellen. Im Regelfall werden Ihnen dann weitere 30 Stunden bewilligt.
Der Kostenzuschuss pro Behandlungseinheit fällt je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich aus.
- Österreichische Gebietskrankenkasse – ÖGK (ehemals TGKK) – 28,93.- Euro
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – BVAEB (ehemals BVA und VAEB) – 40.- Euro
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern – SVS (ehemals SVA und SVB) – 40.- Euro
- Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten und Landeslehrer – KUF – 65.-Euro
Als Sonderregelung für Menschen mit „schweren bis schwersten“ psychischen Leiden bieten Österreichische Krankenkassen eine „Sachleistung“ im Rahmen eines vollfinanzierten Kassenplatzes, dem sogenannten Modellplatz an. Diese sind an Rahmenbedingungen geknüpft, die ich mit Ihnen im Erstgespräch besprechen werden. Die Modellplätze sind bei der ÖGK streng kontingentiert und begrenzt, während BVAEB und SVS die Vergabe ausschließlich an der Schwere der Erkrankung festmachen. Die KUF bietet keine Behandlung in der Sachleistung aufgrund des hohen Kostenzuschusses an.